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Rente für Selbständige – Rentenversicherungspflicht?

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Rente für Selbständige – Rentenversicherungspflicht? -

Selbständige unterliegen nur in Ausnahmefällen der Rentenversicherungspflicht, wobei die Ausnahmen breit gefächert sind. Die entsprechenden Berufsgruppen werden durch die deutsche Rentenversicherung definiert, es handelt sich um in der Handwerksrolle eingetragene Handwerker ebenso wie um selbständige Lehrer/Erzieher (ohne Arbeitnehmer), Hebammen und Pfleger/innen, Küstenschiffer und Seelotsen, Hausgewerbetreibende und Künstler/Publizisten sowie jene Selbständigen, die nur einen Auftraggeber und keine Arbeitnehmer haben. Die Gesetzeslage wurde seit 1999 verschärft, um Scheinselbständigkeit zu bekämpfen, ab 2009 wurden allerdings einige Regelungen wieder zurückgenommen. Der Abschluss einer Rürup-Rente ist generell für alle Selbständigen vorteilhaft, ob mit oder ohne Rentenversicherungspflicht, den nicht sozialversicherungspflichtig Erwerbstätigen wird sie dringend ans Herz gelegt. Ab 2013 könnte die Rürup-Rente essenziell für alle Selbständigen werden, denn Ursula von der Leyen möchte für die Zielgruppe eine Pflicht zur privaten Altersvorsorge einführen.

Festlegung der Rentenversicherungspflicht

Bei Handwerkern legt die Handwerksordnung (HWO, Anlage A) fest, ob eine Rentenversicherungspflicht gilt, Tischler, Maurer und Dachdecker sowie Meisterberufe gehören dazu. Andere Handwerksberufe sind nicht sozialversicherungspflichtig, müssen jedoch vorsorgen, wozu sich am ehesten die Rürup-Rente eignet. Das Bild fällt hinsichtlich der Berufe differenziert aus, es ist oft schwer einsehbar, warum ein Beruf nicht sozialversicherungspflichtig sein soll, ein andere hingegen schon der Rentenversicherungspflicht unterliegt. Auch in den Pflege- und pädagogischen Berufen sollten die Selbständigen Erkundigungen einziehen, ob sie nicht sozialversicherungspflichtig sind. Für selbständige Pfleger gilt die Rentenversicherungspflicht, für die Heilkundigen mit Diagnosebefähigung aber nicht (Ärzte, Psychotherapeuten, Arbeitstherapeuten und Logopäden). Eine Ausnahme bilden Hebammen, die sogar mit eigenen Arbeitnehmern rentenversicherungspflichtig bleiben. Selbstständige Pädagogen sind ebenso betroffen wie Tagesmütter, auch wenn Letztere oft gegen die Rentenversicherungspflicht vor Gericht streiten, Musiklehrer hingegen nutzen die Künstlersozialkasse.

Wann lohnt sich die Rürup-Rente?

Eine Rürup-Rente lohnt sich generell für jeden Erwerbstätigen, für Selbständige hingegen besonders. Wenn diese nicht sozialversicherungspflichtig sind, erscheint die Rürup-Rente mehr oder weniger als Must have, wenn nicht auf andere Weise private Altersvorsorge betrieben wird. Aufgrund ihrer steuerlichen Absetzbarkeit ist jedoch eine Rürup-Rente in jedem Fall zu präferieren. Die Beträge können bis 20.000,- € (ab 2013: wahrscheinlich 24.000,- €) steuerlich zu einem gewissen Prozentsatz geltend gemacht werden, der noch bei 74 % liegt und jährlich um 2 % steigt. Beim Schritt in die Selbstständigkeit sollte der Erwerbstätige also zunächst seine Rentenversicherungspflicht überprüfen und dann über die private Vorsorge per Rürup-Rente nachdenken, die entsprechend höher oder niedriger ausfallen kann. Wenn Sie nähere Informationen zur Rürup-Rente suchen, dann besuchen Sie das Informationsportal rente-fuer-selbstaendige.de!

- Weiterlesen auf: Sapir.eu


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